Allgemeine Geschäftsbedingungen

von EDV-Polzer, ein Geschäft der MILS Computer Handelsges.m.b.H

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen von EDV-Polzer/MILS Computer Handelsges.m.b.H (im Folgenden kurz EDV-Polzer genannt) gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen die der Kunde kauft, bestellt oder in Auftrag gibt. Anderslautende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich vereinbaren, sind für uns in jedem Fall, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, unverbindlich.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag im Sinne eines Kaufvertrags oder der Erstellung einer Leistung kommt erst zustande, wenn der Kunde eine Auftragsbestätigung durch EDV-Polzer erhält. Das vom Kunden gesandte Auftragsformular oder die Zusendung eines Gerätes oder Materials zur Reparatur oder Bearbeitung stellt noch keinen Vertragsabschluss dar.

3. Widerrufsbelehrung (gilt nur für Verbraucher)

Die Frist für den Widerruf eines Vertrags durch den Verbraucher beträgt gem. KSchG 2 Wochen. Sie beginnt bei Lieferungen von Waren mit deren Lieferung, bei Dienstleistungen mit dem (Folge-)Tag des Vertragsabschlusses.
Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail, Fax oder Post an EDV-Polzer mit folgenden Kontaktdaten erfolgen:

EDV-Polzer, Friedlgasse 21, A-1190 Wien Telefon: +43 1 369 02 98 Email: hilfe@edvpolzer.at

Ausschluss

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Software oder von Audio- oder Videoaufzeichnungen (digitaliserte Medien, CDs und DVDs), sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

4. Bestellung, Lieferung, Lieferfrist

Von uns angegebene Lieferzeiten gelten als nur Näherungswert. Überschreitungen der Lieferzeit um bis zu 14 Tage gelten als allgemein akzeptiert, die Fa. EDV-Polzer ist berechtigt, Aufträge zur Lieferung oder Dienstleistung in Teilen zu erfüllen und einzeln zu fakturieren.

5. Installation, Daten-Service

Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Termin der Lieferung oder Service-Leistung alle elektrischen Anschlüsse vorhanden und alle für der Durchführung der Arbeiten nötigen Umstände gegeben sind.
Der Auftraggeber ist sich mit Vergabe von Daten-Services bewusst, dass Hardwarefehler, außere Umstände wie Netzausfall oder ähnliches zu Datenverlusst führen können. Er sorgt daher, sofern noch möglich, selbst für eine Datensicherung vor den Servicearbeiten oder beauftragt EDV-Polzer ausdrücklich damit. Weiters ist dem Kunden bewusst, dass bei Auftragvergabe für eine physische Datenträgervernichtung sämtliche Daten endgültig verloren sind.

6. Preise

Die von EDV-Polzer Preise sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Österreichischen Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“), ohne Versandkosten und Nachnahmekosten. EDV-Polzer behält sich Korrekturen von Tippfehlern oder anderen Irrtümern vor.
Weiters ist EDV-Polzer berechtigt, soweit nicht anders angegeben, Entgelte für Entsorgung zu verrechnen. Geräte, die nicht binnen 3 Monaten nach Verständigung abgeholt oder versandt werden können, werden kostenpflichtig entsorgt.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fa. MILS Computer Handelsges.m.b.H.

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die auf der Seite angegebene Garantie von 6 Monaten auf Leistungen von EDV-Polzer bezieht sich auf ersetzte oder reparierte Hardwareteile. Ausgeschlossen davon ist Software, da sich meist nicht feststellen lässt, wann genau nach Inbetriebnahme durch den Kunden ein neuerlicher Fehler, z.B. durch Virenbefall, aufgetreten ist.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die Bestimmungen österreichischen Rechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Entstehen, Wirksamkeit des Vertrages und vertragliche Verpflichtung ist das sachlich zuständige Gericht in 1170 Wien. Erfüllungsort ist Wien.